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Pfandverträge und Pfandregister

Der Pfandvertrag ist eine der Möglichkeiten, wie die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner zu sichern. Das Pfand können die Immobilien, bewegliche Sachen oder andere Rechte von Vermögensnatur sein.

Die Sonderregelung des Pfandrechtes betrifft die Fälle, wo Gegenstand des Pfandes die Liegenschaften sind, die im Liegenschaftskataster nicht erfasst werden (zum Beispiel Keller), eine Gesamtsache (zum Beispiel Betrieb), ein Sachenkomplex (zum Beispiel Sammlung) oder eine bewegliche Sache (zum Beispiel Kraftfahrzeug), die bei Pfandvertragsabschluss nicht in Besitz des Gläubigers übergeben werden. Zur Abfassung eines solchen Pfandvertrags ist die Form notariellen Aktes notwendig und das Pfandrecht entsteht in diesem Fall durch die Eintragung in das durch die Notariatskammer der Tschechischen Republik geführte Pfandregister, die der Notar sichert.

Den Vertrag zur Pfandrechtsbegründung an den im Liegenschaftskataster erfassten Immobilien kann Ihnen ebenfalls der Notar abfassen; das Pfandrecht entsteht in diesem Fall durch die Einverleibung ins Liegenschaftskataster.

Das Pfandregister dient nicht nur den pflichtigen Pfandrechtseintragungen, sondern es ist auch möglich darin nachzusehen. Bei jedem Notar ist aus der Erfassung festzustellen, ob eine bestimmte Sache zu Gunsten des Gläubigers verpfändet ist oder nicht und so ist es möglich, der Kaufgefahr einer verpfändeten Sache vorzubeugen. Der Gläubiger kann nämlich auch bei Veränderung des Eigentümers sein Pfandrecht von dem neuen Besitzer ausüben und dieser könnte schwer damit argumentieren, dass er nicht über das Pfandrecht wusste. Solche Vorsichtigkeit kann sich insbesondere beim Kauf einer Sache von höherem Preis lohnen, zum Beispiel eines älteren Kraftfahrzeugs.