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In jedem Notariatsbüro wird die Echtheit Ihrer Unterschrift (Legalisation) oder die Übereinstimmung der Abschrift oder Fotokopie einer Urkunde mit deren Original (Vidimierung) beglaubigt. Während bei Legalisation die persönliche Anwesenheit der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird und deren gültiger Personalausweis notwendig sind, kann die Urkunde zur Beglaubigung der Übereinstimmung mit dem Original eine jede beliebige Person vorlegen. Bestimmte Urkunden sind aus der Beglaubigungsmöglichkeit durch Gesetz ausgeschlossen.
Sofern Sie eine beglaubigte Urkunde im Territorium eines anderen Staates vorlegen müssen, ist es erforderlich, dass sie vom Notar oder seinem ständigen Vertreter unterzeichnet und mit einem höheren Beglaubigungsgrad versehen ist, die in der Regel das Justizministerium gewährt.
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