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Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, kann der Notar außer der Kaufvertragsabfassung auch den Kaufpreis in notarielle Verwahrung nehmen und so für beide Vertragsparteien eine sichere Zahlungsweise sichern.
In den europäischen Ländern mit hochentwickelter Rechtskultur ist die Immobilienkaufpreis-Übergabe nicht anders vorzustellen als mittels der Verwahrung. Die Vorteile der Nutzung der notariellen Verwahrung sind offensichtlich – der Verkäufer schließt so das Risiko aus, dass ihm der Kaufpreis in voller Höhe nicht gezahlt würde und der Käufer riskiert die Geldübergabe vor Eintragung des Eigentumsrechtes in das Liegenschaftskataster nicht. Der Käufer kann sich darüber hinaus die Steuerzahlung aus der Immobilienübertragung sichern, für deren Zahlung er aus dem Gesetz für den Verkäufer haftet. Der Notar ist eine genügend vertrauensvolle Person zur Geldverwahrung, was durch seine von den Organen der Notariatsselbstverwaltung geprüften Gesetz- und Evidenzpflichten gegeben ist und er ist auch ausreichend gegen eventuelle Risiken versichert.
Die Kaufvertragsabfassung und die Geldverwahrung zwecks der Kaufpreiszahlung sind so zusammenhängende Handlungen, dass es notwendig ist, dass sie eine einzige Person – ein Notar – leistet. |